Grundsteuerbewertung zum Bestpreis

Bis zum 31.01.2023 müssen 36.000.000 Liegenschaften in Deutschland neu bewertet werden. Mit uns erhalten Sie die Bewertung einfach und unkompliziert zum Bestpreis.

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Was ist die Grundsteuerreform 2022?

Die Grundsteuerreform soll für eine gerechtere Grundsteuer-Verteilung durch eine Neubewertung von ca. 36 Millionen Immobilien bzw. Liegenschaften sorgen.

Das bedeutet: Jeder Eigentümer von Immobilien (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus) deutschlandweit muss eine separate Steuererklärung abgeben. Alle Betroffenen sollten dazu im Mai/Juni entsprechende Post vom Finanzamt erhalten haben.

Der Zeitraum für die Übermittlung der Daten, die elektronisch erfolgen muss, ist dabei auch festgelegt: Die Feststellungserklärung ist zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.01.2023 abzugeben. Sollte die Abgabefrist nicht eingehalten werden, drohen Sanktion wie z.B. Verspätungszuschlag, Säumniszuschlag oder Schätzung.

Für Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Grundsätzlich sollte die Grundsteuerreform kostenneutral sein. Um zu verhindern, dass Grundeigentümer künftig höhere Steuern zahlen, müssen die Kommunen jedoch ihre Steuersätze anpassen. Neun der 16 Bundesländer haben das Bundesmodell für die Grundsteuerwertermittlung übernommen. Andere Bundesländer machen bei der Berechnung des Grundsteuerwertes mehr oder weniger von der Länderöffnungsklausel gebrauch.

Probleme, die sich für Eigentümer ergeben:
  • Ein ELSTER Log-In ist notwendig.
  • Fehlende oder mangelnde Fachkenntnisse führen zu einem erhöhten Aufwand bei der Erstellung sowie zu einer hohen Fehlerquote bei der Eingabe. Nach der Eingabe wird keine Berechnung durchgeführt.
  • Eine fehlerhafte Erklärung kann zu einer zu hohen Steuer oder Steuerhinterziehung führen!
  • Bei Nicht-Einhaltung der Abgabefrist kann es darüber hinaus zu Sanktionen kommen wie beispielsweise Verspätungszugschlag, Säumniszuschlag, Zwangsgeld, Schätzung und Pfändung.

Wir funktioniert die Ermittlung des Grundsteuerwertes?

In drei einfachen Schritten zu Ihrer Grundsteuerwertermittlung: Schnell, einfach und digital.

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Prüfung

Wir überprüfen die von Ihnen angegebenen Daten und melden uns, sollten noch Fragen unbeantwortet bleiben.

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Sie erhalten Ihre persönliche Grundsteuerwertermittlung zum Bestpreis.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ab Mai erhalten Sie ein für Sie spezifisches Schreiben mit Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung über Ihre Immobilie/Grundstück bekannt sind und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Darin enthalten sind:

Außerdem gibt es zusätzliche Daten, die benötigt werden. Diese können Sie beispielsweise in Ihren Bauunterlagen oder dem Kaufvertrag finden. Dabei handelt es sich um:

Häufig gestellte Fragen

Kernsanierung:

In der Feststellungserklärung wird gefragt, ob und wenn ja in welchem Jahr eine Kernsanierung an Ihrem Hauses durchgeführt wurde. Weil eine Kernsanierung die wirtschaftliche Restnutzungsdauer – also quasi die Haltbarkeit – und damit auch den Wert eines Hauses erhöht, wird bei kernsanierten Häusern auch mehr Grundsteuer fällig. Aber anders als im alttäglichen Sprachgebrauch liegt für den Gesetzgeber eine Kernsanierung nur dann vor, wenn alle folgenden Maßnahmen durchgeführt wurden: Vollständige Erneuerung der Dacheindeckung, der Fassade, der Innenwände, der Bäder, der Fußböden, der Fenster, der Innen- und Außentüren sowie der Heizungs- und Sanitäranlagen inklusive Leitungen und Abwassersysteme. Bei Gebäuden, bei denen die genannten Veränderungen aufgrund von baurechtlichen Vorgaben (z.B. Denkmalschutz) eingeschränkt sind, liegt auch dann eine Kernsanierung vor, wenn nicht alle oben genannten Kriterien erfüllt sind. Es macht also in jedem Fall Sinn, sich bei dieser Frage beraten zu lassen. Denn selbst wenn umfassende Sanierungsarbeiten durchgeführt wurden, müssen Sie nicht automatisch eine Kernsanierung angeben. Weil der Gesetzgeber an dieser Stelle keine klaren Vorgaben macht, könnte es in dieser Frage vermehrt zu Rechtsstreitigkeiten mit dem Finanzamt kommen.

Wohnfläche:

Bei der Wohnfläche müssen Sie die Flächen von Zubehörräumen wie z. B. Keller oder Heizungs- und Hauswirtschaftsräumen nicht angeben. Auch wenn in der Steuererklärung für Ein- und Zweifamilienhäuser gefordert wird, Wohn- und Nutzfläche zusammen anzugeben, müssen Sie diese Räume nicht berücksichtigen. Denn unter Nutzfläche versteht der Gesetzgeber nicht die oben genannten Zubehörräume, sondern Verkaufsräume, Werkstätten oder Ähnliches. Sollten Sie hier unsicher sein, ist eine Beratung durch einen Experten sinnvoll.

Die Formel für die Ermittlung der Grundsteuer lautet:

Grundsteuerwert   x   Steuermesszahl   x   Hebesatz

Der Grundsteuerwertbescheid dient als Grundlage für weiteren Berechnungsschritte. Dieser wird vom Finanzamt auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Daten erstellt. Zusätzlich erhalten Sie ein Schreiben über die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags. Dieser wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert, um die Grundsteuer zu ermitteln.

Anschließend erhalten Sie einen Grundsteuerbescheid der Gemeinde der die Zahlungsaufforderung ab dem 1. Januar 2025 beinhaltet. Die erzielten Einnahmen aus der Grundsteuer werden direkt den jeweiligen Gemeinden zugerechnet.

Grundsätzlich richtet sich das für Sie zuständige Finanzamt für die Abgabe der Grundwertermittlung nach der Lage Ihres Grundbesitzes. Ein eventuell abweichender Wohnsitz findet keine Berücksichtigung.

Die Abgabefrist der Feststellungserklärung der Grundsteuer läuft vom 01. Juli 2022 bis zum 31.Oktober 2022.

Innerhalb dieses Zeitraums muss diese dem Finanzamt auf elektronischem Wege übermittelt werden.

Jede Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, muss eine Feststellungserklärung der Grundsteuer abgeben.

Auch bei einem Eigentumswechsel nach dem 01.01.2022 ist eine Feststellungserklärung der ehemaligen Eigentümerin oder des Eigentümers abzugeben.

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